Kosten
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die Patientin oder der Patient der Therapeutin oder dem Therapeuten zeitnah mitteilen. In der Psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Patientin oder der Patient mit der Therapeutin oder dem Therapeuten, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Paar-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen, in der Regel kostenfrei, angeboten.Quelle: KBV, Formblatt PTV 10
Die Kosten für Psychotherapie bei Privaten Krankenversicherungen und Beihilfen richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und werden in der Regel übernommen. Die tatsächliche Anzahl möglicher zu beantragender und zu bewilligender Sitzungen ist letztlich abhängig von den individuellen Vertragsvereinbarungen. Bitte fragen Sie vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie Ihre Privatversicherung bzw. Beihilfestelle nach den Formalitäten zur Inanspruchnahme und Kostenübernahme. Ich bin Ihnen hierbei gerne behilflich.
Sollten Sie die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler eigenständig tragen wollen, orientieren wir uns ebenfalls bei der Vergütung an die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) und verweisen auf die Übersicht Analogabrechnungen zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen der BPtK (https://api.bptk.de/uploads/Uebersicht_Analogleistungen_gemaess_Abrechnungsempfehlungen_B_Pt_K_B_Ae_K_PKV_Beihilfe_2024_07_01_5d59d963de.pdf).
Die Kosten für eine erste Sprechstunde à 50 Minuten liegen aktuell bei 134,06€ zzgl. der Erhebung eines psychopathologischen Befundes (33,52€; *Heilbehandlung – daher von der Umsatzsteuer nach §4 Nr. 14a UstG befreit; Stand: Mai 2025).
Die Kosten für eine erste Sprechstunde à 50 Minuten liegen aktuell bei 134,06€ zzgl. der Erhebung eines psychopathologischen Befundes (33,52€; *Heilbehandlung – daher von der Umsatzsteuer nach §4 Nr. 14a UstG befreit; Stand: Mai 2025).